• Feuerwerke für Jubiläen, Betriebsfeiern, Geburtstage und Hochzeiten
Ein unvergessliches Ereignis - krönen Sie ein Firmenjubilaum, eine Betriebsfeier,
einen Geburtstag oder eine Hochzeit mit einem individuell gestaltetem Feuerwerk.
Wir beraten Sie, von der Planung bis zur Genehmigung.
Als staatlich geprüfte Pyrotechniker achten wir bei der Ausführung,
sowohl auf einen reibungslosen als auch auf einen sicheren Ablauf.
• Feuerwerke selbst abbrennen
Dem Verbraucher dürfen vom 1. Januar bis 28. Dezember pyrotechnische Gegenstände
der Kategorie 2 (Sylvesterfeuerwerk) nicht überlassen werden. Diese Gegenstände dürfen
in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht abgebrannt werden. Ausgenommen hiervon
sind staatlich geprüfte Pyrotechniker.
Im Einzelfall kann die zuständige Behörde (i.d.R. Ordnungsamt) für einen begründeten Anlass
(Geburtstag, Hochzeit etc.) Ausnahmen zulassen. In diesem Falle stellen wir Ihnen für Ihre Feier gerne
ein individuell geplantes Feuerwerk zusammen und begleiten Sie von der Plannung bis zur Genehmigung.
Bitte sprechen Sie uns an! |